NLP Institut Matz-Walter

Curriculum NLP-Practitioner

 

 

 

 

 


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Anforderung an 
Teilnehmer

 

Anforderungen: Nicht definiert.

Dauer

 

Obligatorische Trainingszeit: 130 oder mehr Zeitstunden einschließlich Testing, die auf 18 oder mehr Tage zu verteilen sind; fakultative Supervision: 15 Stunden Einzel- oder Gruppen-Supervision im zeitlichen Rahmen des Trainings und/oder nach dem Testing.

80% oder mehr des Trainings werden von einem NLP-Lehrtrainer durchgeführt; 20% des Trainings können von einer anderen Person unter der Supervision eines NLP-Lehrtrainers durchgeführt werden. Ab jeweils 10 Teilnehmern ist eine Assistenz-Person obligatorisch, die über die Qualifikation eines NLP-Practitioners verfügt.
 

Qualifikation der 
Lehrtrainer

 

Lehrtrainer, DVNLP.

Fähigkeiten des 
Practitioners
und Kriterien für 
die Evaluierung und Zertifizierung

 

  • Der NLP-Practitioner kennt und integriert prozessual die NLP-Axiome;

  • ihm sind grundlegende Inhalte, Fertigkeiten, Techniken, Muster, Methoden und Konzepte des NLP bekannt; er verfügt über die Fähigkeit, sie anzuwenden und zu nutzen;

  • die grundlegenden Basisfähigkeiten des NLP-Practitioners sind insbesondere: Rapportfähigkeit, Zielklarheit¸ Wahrnehmungsfähigkeit, Flexibilität, ressourceorientiertes und ökologisches Vorgehen.

 

 

 Mindestinhalte

  • Rapport herstellen und aufrechterhalten

  • Pacing und Leading

  • Kalibrierung

  • Repräsentationssysteme

  • Meta-Modell der Sprache

  • Milton-Modell der Sprache

  • Zielrahmen

  • Repräsentationssysteme überlappen und übersetzen

  • Erkennen und utilisieren von spontanen Trancezuständen

  • Metaphern kreieren

  • Rahmen: Kontrast, Relevanz, als-ob, Backtrack

  • Ankern: VAK

  • Aktives und passives sinnesspezifisches Feedback

  • Zielorientierte Steuerung der Wahrnehmung von inneren und äußeren Prozessen

  • Dissoziation, Assoziation; 1.-, 2.-, 3.-Position

  • Chunking

  • Submodalitäten

  • Logische Ebenen

  • Zielorientiertes und ökologisches Ressourcenmanagement

  • Kontext- und Bedeutungsreframing

  • Strategien einschließlich T.O.T.E.-Modell

  • Timeline

Die verschiedenen Techniken des NLP, wie z.B. Swish, Collaps-Anker etc., sind Anwendungsbeispiele für die vorgestellten NLP-Methoden und -Prinzipien und werden deswegen nicht extra aufgeführt.


 

 

 

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Schriftliches Testing

 

Der obligatorische schriftliche Test über die Practitioner-Inhalte überprüft die Vermittlung der Mindestinhalte und dient damit der Qualitätssicherung. Der Test soll zeigen, daß insbesondere die folgenden Inhalte verstanden und integriert sind:

  • Axiome/Grundannahmen

  • Zieldefinition

  • Rapport

  • Ankern

  • Repräsentationssysteme

  • Meta-Modell

  • Milton-Modell

  • Timeline

  • Strategien

  • Submodalitäten

  • Techniken

  • Ökologie

Die inhaltliche und formale Gestaltung des schriftlichen Testings liegt im Ermessen des Lehrtrainers. Das Teilnehmermaterial zum schriftlichen Testing wird drei Jahre archiviert. Innerhalb des angegebenen Zeitraums hat die Aus- und Fortbildungskommission des DVNLP das Recht, das Archiv insgesamt oder auszugsweise aus Gründen der Qualitätssicherung anzufordern und einzusehen.

 

 

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Praktisches Testing

 

Die inhaltliche und formale Gestaltung des Testings liegt im Ermessen der Lehrtrainer und orientiert sich an den lebens- und berufspraktischen Erfahrungen der Teilnehmer.

Das praktische Testing ermöglicht den Absolventen des Practitioner-Curriculums, die verhaltensmäßige Integration der NLP-Axiome und ausgewählte NLP-Techniken kongruent zu demonstrieren, und zwar insbesondere: Problembestimmung, Zielbestimmung, Rapport, Wahrnehmung, Flexibilität und sinnesspezifisches Feedback.
 

Inhalte des NLP-
Practitioner-Zertifikats

 

Das NLP-Practitioner-Zertifikat muß folgende Einzelheiten enthalten:

  • Hinweis auf die Einhaltung der DVNLP-Richtlinien

  • Siegel des DVNLP

  • Hinweis auf Gesamtdauer der Ausbildung in Anzahl Tagen und Anzahl Stunden

  • Kalenderdatum des ersten und letzten Tages der Ausbildung

  • Unterschrift des Lehrtrainers

  • Titelbezeichnung: NLP-Practitioner, DVNLP

Inkrafttreten

 

Das Curriculum NLP-Practitioner ist ab Ausbildungsbeginn 1. Januar 2000 verbindlich und ersetzt die bis zu diesem Zeitpunkt benutzten GANLP/DVNLP-Richtlinien.